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Hort von A bis Z

A    wie:

* Aufnahmegespräch

    Im gemeinsamen Gespräch mit der Leiterin und zukünftigen Erzieherin des Kindes wird der Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dabei können
     im Vorfeld schon viele wichtige Fragen geklärt werden. Mit der Unterschrift durch die Eltern wird auch die Konzeption unseres Hortes
     akzeptiert.

* Abholen / Abmelden

    Sollte das Kind außerhalb der vertraglich festgelegten Zeit den Hort verlassen, benötigen wir eine schriftliche Benachrichtigung.
    Anrufe können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht entgegengenommen werden.

    Wird das Kind abgeholt, achten die abholberechtigten Personen darauf, dass es sich bei der Erzieherin abmeldet.

* Aufsichtspflicht

   Mit der Übernahme des Kindes durch die Erzieherinnen beginnt für unseren Hort die Aufsichtspflicht, bei Übergabe an die Eltern,
    bzw.  selbständigem Verlassen endet diese.

    Für den Hin- und Rückweg sind die Eltern verantwortlich.

 

B   wie:

* Betreuungszeit

    Unser Hort hat täglich von 6.00- 17.00 Uhr geöffnet.

    Für Kinder, die den Frühhort besuchen, gilt eine tägliche Betreuungszeit von bis zu 6 Stunden, für die anderen Kinder bis zu 5 Stunden.

    Besonders zu beachten ist diese Regelung in den Ferien. Überschreitungen sind zuzahlungspflichtig.

 

   wie:

* Elternabende

    Elternabende finden in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit der Grundschule statt.

    Die Termine dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben.

* Elterngespräche

    Elterngespräche werden mit den Eltern individuell nach Bedarf und Wunsch vereinbart.

* Essenbestellung

    Das Mittagessen wird in Verantwortung der Eltern über die „ Kamenzer Bildungsgesellschaft“ bestellt. Den Essenbestellzettel gibt das Kind im Hort ab.
    Abmeldungen sind von den Eltern über die Telefonnummer 03578 / 341414  bis 8.30 Uhr vorzunehmen.

 

F   wie:

* Feriengestaltung

    Wir versuchen die Wünsche unserer Kinder zu berücksichtigen und erstellen rechtzeitig vor Ferienbeginn einen abwechslungsreichen Ferienplan,
    in dem alle wichtigen Hinweise enthalten sind.

    So werden z.B. größere Ausflüge unternommen, gebadet, gekocht und gebastelt, wir fahren ins Kino oder erkunden unsere schöne Lausitzer Heimat.

* Fotoerlaubnis

    Für jedes Kind wird eine Portfoliomappe erstellt.

    Darin sind Bilder, Geschichten und Fotos aus der Hortzeit enthalten und sie wird beim Verlassen nach  Klasse 4 mit nach Hause gegeben.
    Des Weiteren dienen diese Fotos für Präsentationszwecke unserer Einrichtung.

    Diese Fotoerlaubnis ist auch im Betreuungsvertrag verankert.

* Fundsachen

    Vergessene Kleidungsstücke werden bei uns in der Schule gesammelt.

    Zweimal jährlich liegen sie in der Aula aus und werden dann bei Nichtabholung an einen gemeinnützigen Verein weitergegeben.

 

G   wie:

* Gruppenarbeit

   Da Schule und Hort eng miteinander zusammenarbeiten, steht für jede Klasse eine eigene Hortgruppe mit einer Gruppenerzieherin zur Verfügung.
   Helle ansprechende Gruppenräume, kleinere Räume zum Verweilen, sowie ein weitläufiges Außengelände laden zum Verweilen ein.

   Wir versuchen  mit unseren Mitteln die Balance zwischen der Entspannung und weiteren Lernaktivitäten am Nachmittag  zu schaffen.
   Besonders wichtig ist uns dabei, dass unsere Kinder den Hort gern besuchen und sich emotional in der Gruppe geborgen fühlen.

* Ganztagsangebote

   An 3 Tagen in der Woche finden für unsere Kinder in der Schule Ganztagsangebote statt. Diese werden von Kooperationspartnern, Lehrerinnen und 
   Horterzieherinnen durchgeführt.

 

H   wie:

* Hausaufgaben

    Sie sind ein fester Bestandteil unseres pädagogischen Konzeptes und werden am Nachmittag in der Hortgruppe erledigt. Dazu  nutzen wir das 
    Klassenzimmer, um die vorhandenen Arbeitsmittel verwenden zu können.

* Höhepunkte

    Wir lehnen uns an Jahreszeiten, Traditionsfeste, aktuelle Themen und schulische Veranstaltungen, die gemeinsam durchgeführt werden.

* Hausordnung

    Unsere Haus- und Spielplatzordnung gilt für Schule und Hort gleichermaßen.

    Sie hängt im Hortraum und im Schaukasten im Erdgeschoss aus.

 

I   wie:

* Informationen

    Über regelmäßige Elternbriefe von Schule und Hort werden die Eltern umfassend  informiert.

    Kurzfristige Informationen findet man im Haupteingang (blau- neben Fahrstuhl) an der Infotafel.

    Bei Anfragen oder Problemen kann auch ein persönliches Gespräch mit der Leiterin vereinbart werden.

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K wie:
* Konzeption
Unsere Hortkonzeption kann bei der Leiterin eingesehen werden.
 Eine Kurzfassung ist auf der Internetseite der Kindereinrichtungen der Stadt Kamenz  zu finden.

* Kündigungsfrist
Der Hortvertrag kann mit Wirkung zum Monatsende gekündigt werden. Diese ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich bei der Leiterin oder dem Träger  zu erklären. (siehe Betreuungsvertrag)
* Kooperation
Unsere gemeinsame Zusammenarbeit mit der Schule ist in einem Kooperationsvertrag geregelt.

 

M wie: 
* Medikamente
Die Erzieherin darf nur ärztlich verordnete Medikamente in Originalverpackung mit einem schriftlichen Einverständnis der Eltern verabreichen.

 

N wie: 
* Notfall
Telefonnummern und Anschriften sollten immer auf dem aktuellsten Stand sein, damit die Eltern im Notfall schnellstens informiert werden können.

 

O wie: 
* Offene Arbeit
Die Öffnung unserer Gruppenarbeit erfolgt auf Klassenstufenbasis (3-zügig)  und wird auf die Zeit der Ganztagsangebote erweitert - Klassenstufe 1 / 2 von 14.30-15.15 Uhr, 
Klassenstufe  3 / 4 von 15.15.-16.00 Uhr)

 

P wie:
* Personal
Das Team unseres Hortes besteht aus einer Leiterin und 15 Gruppenerzieher/-innen.

 

R wie:
* Rhythmisierung
Eine mit der Schule gemeinsam gestaltete Rhythmisierung des Tagesablaufes ist auf die Kinder in ihren entsprechenden Anspannungs- und Entspannungsphasen abgestimmt.

 

S wie:
* Spielsachen
Für mitgebrachte Spielsachen wird bei Verlust keine Haftung übernommen.
* Schließzeiten
Unser Hort ist  zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

 

T wie:
* Träger
Träger unserer Einrichtung ist die Stadtverwaltung in 01917 Kamenz, Markt 1.

 

U wie: 
* Unfälle
Bei kleineren Verletzungen werden die Eltern informiert und es erfolgt eine Eintragung ins Unfallbuch. Ist das Aufsuchen eines Arztes notwendig (möglichst Durchgangsarzt Dr. Kokel), erfolgt von uns eine Unfallmeldung an die Unfallkasse Meißen. Dazu benötigen wir umgehend die Angaben zum Arztbesuch.  

 

Z wie:
* Zum Schluss
Bedanken möchten wir uns bei allen Eltern, Großeltern und anderen Personen, die uns bei unserer täglichen pädagogischen Arbeit unterstützen oder uns mit ihren Anregungen und Hinweisen zur Seite stehen.
 

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